normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
Facebook
Sachsen vernetzt
 
 

Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des SV Leipzig Ost 1858 e.V.

( gemäß Satzung § 7 )

 

 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 7 Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und Umlagen werden von der Delegierten-Versammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten am 01.07.2014 in Kraft.

 

3. Beitragsgruppen:

 

1

Gymnastik, Fitness,

Hobbymannschaft

   6,00 €

2

Laufgruppe

   7,50 €

3

Fußball, Handball,

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

   8,00 €

4

Fußball, Handball,

Lehrlinge, Studenten, Arbeitslose

 10,00 €

5

Fußball, Handball,

Erwachsene

 12,00 €

 

 

 

 

Rabattierung:  5% bei Einrichtung eines Lastschriftverfahren des Jahres- oder 

                                  Halbjahresbeitrages (Einzug am 30.03. und 30.09.)    

                            5% bei Zahlung eines Jahresbeitrages (Barzahlung oder                                                 Überweisung)  

 

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt werden und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

 

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt:       Kinder und Jugendliche              5,00 €

                                                                                     Erwachsene                              10,00 €

 

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

 

5. In dem Mitgliedsbeitrag sind Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbund Sachsen e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft  und anteilig die Nebenkosten des Vereins enthalten.

 

6. Der Beitrag ist monatlich (bis zum 15. des Monats) oder Quartalsweise (bis zum 15. des ersten Quartalsmonats) zu entrichten.

           

Der Beitrag kann auch auf das Vereinskonto:

            Sparkasse Leipzig

            Konto   1114700092

            BLZ      86055592

            IBAN    DE95860555921114700092

            BIC      WELADE8LXXX

unter Angabe des Mitgliedsnamens, Abteilung (z.B. Fußball) und dem Zweck (z.B. Beitrag 01/2014 oder 1. Quartal 2014) überwiesen werden.

 

Auf Wunsch kann auch ein Abbuchungsverfahren eingerichtet werden. Abbuchungen sind aber nur von einem Girokonto möglich. Mögliche Mehrkosten auf Grund von Rückbuchungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

 

            7. Bei Vereinseintritt sind sofort die Aufnahmegebühr und ein Quartalsbeitrag zu                  entrichten.

            Der Vereinsaustritt gemäß Satzung § 6 ist nur zum Quartalsende möglich und somit der              Quartalsbeitrag im vollen Umfang zu entrichten.

           

            Der Vereinsaustritt gemäß Satzung § 6 ist nur zum Quartalsende möglich und somit der            Quartalsbeitrag im vollen Umfang zu entrichten.